NEUES Konzept für die Vor-Ort-Abholung in der 360Grad-Apotheke: Jetzt informieren →
Mycannabis apotheke logo

Gesetzentwurf des Bundeskabinetts: Verschärfte Regeln für medizinisches Cannabis

Am 8. Oktober hat die Bundesregierung neue Regeln für medizinisches Cannabis vorgeschlagen. Viele Patient:innen sind besorgt: Sie befürchten einen erschwerten Zugang zu ihren Arzneimitteln. Wir erklären in diesem Artikel, was der Entwurf im Einzelnen vorsieht, und welche Veränderungen bevorstehen, sollte ihn der Bundestag verabschieden.

Zugang zu medizinischem Cannabis: Die aktuell geltende Gesetzeslage

Seit dem 1. April 2024 können Ärzt:innen medizinisches Cannabis mit einem normalen Rezept verschreiben. Die Entscheidung darüber liegt im Ermessen des behandelnden Arztes. Zwar muss eine medizinische Begründung vorliegen, ein bestimmtes Krankheitsbild ist jedoch nicht erforderlich.1

Wir können zunächst entwarnen: Daran soll sich nichts ändern. Weder soll das neue Gesetz medizinisches Cannabis auf spezifische Krankheiten beschränken, noch steht eine Einstufung als Betäubungsmittel (und damit eine Rückkehr zu alten Regelungen) in Aussicht.

cannabis versand

Wie die Bundesregierung den Umgang mit medizinischem Cannabis beschränken will

Der Gesetzentwurf sieht zwei Änderungen vor. Einerseits in der Art und Weise, wie Cannabis verschrieben wird, andererseits beim Versand von medizinischen Blüten.2

Es soll nicht mehr möglich sein, das erste Rezept für medizinisches Cannabis per Videosprechstunde zu erhalten. Patient:innen müssen persönlich in der Arztpraxis erscheinen. Der behandelnde Arzt soll vor Ort prüfen, ob eine Cannabistherapie in Frage kommt. Folgeverordnungen dürfen zwar weiterhin ohne direkten Patientenkontakt erfolgen, müssen jedoch quartalsweise durch einen Vor-Ort-Termin abgesichert sein. 2

Darüber hinaus sollen Cannabisblüten nicht mehr per Post oder Paketdienst verschickt werden dürfen. Patient:innen müssen die Blüten also eigenständig in der Apotheke abholen. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass eine Beratung durch Apotheker stattfindet.2

Eine Ausnahme gilt: Apotheken dürfen Cannabis weiterhin durch ihre eigenen, lokalen Lieferdienste überbringen. Diese werden vom Apothekenpersonal durchgeführt und sind vor allem für immobile Patient:innen wichtig.2

Ist CBD in Deutschland legal? – Alles, was Sie wissen müssen

Grundsätzlich gilt: CBD ist in Deutschland erlaubt, solange bestimmte Bedingungen eingehalten werden. Diese Bedingungen betreffen vor allem den THC-Gehalt sowie die Art der Verarbeitung.

Mehr lesen

Der Gesetzentwurf auf einen Blick

  • Keine Änderungen an den medizinischen Voraussetzungen für eine Cannabistherapie.
  • Ein gewöhnliches ärztliches Rezept soll weiterhin ausreichen, um Cannabis aus der Apotheke zu beziehen.
  • Erstverschreibungen sollen nur noch nach persönlichem Kontakt mit dem behandelnden Arzt oder der behandelnden Ärztin erfolgen.
  • Medizinische Cannabisblüten sollen nicht mehr auf dem Wege des Versandhandels an Patient:innen gelangen dürfen. Die Abgabe muss persönlich in der Apotheke erfolgen.

Probleme in der Begründung des Gesetzentwurfs

Die Bundesregierung führt mehrere Gründe für den Gesetzentwurf an. Dabei ist auffällig, dass sie auf ein Missverhältnis von Kassenpatienten und Selbstzahlern hinweist.

Seit den Reformen von 2024 seien die Verordnungen von medizinischem Cannabis zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen nur um 9 Prozent gestiegen – das Importvolumen von medizinischem Cannabis hingegen allein im vergangenen Jahr um 170 Prozent. Dies weist auf einen hohen Anteil an Selbstzahlern hin. 2

cannabis gesetz

Aus den Zahlen lässt sich jedoch kein unmittelbarer Reformbedarf ableiten. Auf derselben Grundlage ließe sich argumentieren, dass der Bedarf an medizinischem Cannabis größer ist als zuvor angenommen, die Hürden für eine Kostenübernahme jedoch bisher zu hoch ausfielen.

Außerdem warnt die Bundesregierung vor der missbräuchlichen Verwendung von Telemedizin-Kliniken, führt jedoch keine Zahlen an, die auf gesundheitliche Schäden durch einschlägig verschriebene Cannabistherapien hinweisen.2 Es gibt zwar Hinweise, dass regelmäßiger Cannabiskonsum vor dem 26. Lebensjahr die Hirnentwicklung beeinträchtigen kann.3 Doch fehlen konkrete Zahlen, die ein Sicherheitsrisiko im Zusammenhang mit digital verschriebenem Cannabis belegen.

cannabisgesetz deutschland

Eingeschränkte Versandmöglichkeiten für medizinisches Cannabis

Die Begründung der Bundesregierung wirkt widersprüchlich. Besonders das Versandverbot von Cannabisblüten erscheint fragwürdig. Obwohl ein ärztliches Rezept den medizinischen Bedarf bestätigt, werden Patient:innen eingeschränkt, indem sie den teils langen Weg zu einer cannabisführenden Apotheke auf sich nehmen sollen.

Unter dem Vorwand des Jugendschutzes wird nicht nur der Komfort, sondern auch die generelle Bezugsmöglichkeit von medizinischem Cannabis eingeschränkt. Das betrifft Patient:innen, deren Apotheke keine lokalen Lieferungen anbietet.

Auffällig ist zudem, dass das Versandverbot ausschließlich für Cannabisblüten, nicht aber für THC-haltige Fertigarzneimittel gelten soll, die offenkundig über ein ähnliches Wirkungsprofil verfügen.2

Mögliche Folgen

Die erschwerten Liefermöglichkeiten legen Patient:innen Vorratskäufe nahe. Anstatt den Kontakt mit Ärzten und Apotheken zu erhöhen, könnten Patient:innen ihren Aufwand zu minimieren versuchen, indem sie schlicht größere Mengen beziehen.

Ein Patient, der bisher monatlich kleine Mengen per Versand erhielt, würde dann versuchen, alle drei Monate eine größere Menge abzuholen – mit entsprechend weniger Kontrollmöglichkeiten.

Hinzu kommt, dass die daraus resultierende heimische Lagerhaltung ein Qualitätsrisiko darstellen kann. Die unsachgemäße Lagerung von Cannabis kann zu einer Veränderung des Wirkungsprofils führen und die Zuverlässigkeit der Cannabistherapie einschränken. Auf MYCANNABIS haben wir bereits umfassend über sachgerechte Möglichkeiten informiert, Cannabis zuhause zu lagern.

Wann könnten die Einschränkungen für medizinisches Cannabis in Kraft treten?

Wann über den Gesetzentwurf im Bundestag abgestimmt werden soll, ist bislang noch unklar. Zwar verfügen die Regierungsparteien auf dem Papier über eine ausreichende Mehrheit, doch sind von Seiten der SPD bereits kritische Stimmen laut geworden, die sich mitunter gegen das Versandverbot richten.

SPD Cannabis

Auf eine Anfrage von BR24 sagte Carmen Wegger, die rechtspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion: „In seiner aktuellen Form ist dieser Gesetzentwurf für uns nicht zustimmungsfähig.“4

Ob es tatsächlich zu Änderungen des Gesetzes für Medizinalcannabis kommt, und wie diese letztlich aussähen, ist daher noch offen. Eine Abstimmung im Bundestag ist – wenn überhaupt – wohl erst 2026 zu erwarten.

Rezept für medizinisches Cannabis einlösen | MYCANNABIS.de

Zurzeit haben Sie weiterhin die Möglichkeit, Cannabisblüten über Apotheken wie MYCANNABIS zu beziehen. Sie können Ihr Rezept bequem online einreichen. Registrieren Sie sich kostenfrei bei MYCANNABIS und übermitteln Sie Ihr Rezept digital – entweder per Upload mit elektronischer Signatur oder als QR-Code. Wer den persönlichen Kontakt bevorzugt, kann das Rezept auch direkt vor Ort vorlegen.

Nach der Prüfung Ihres Rezepts erhalten Sie ein passendes Angebot für die verschriebene Sorte. Als Zahlungsmöglichkeit stehen Ihnen sichere Optionen wie Klarna, Banküberweisungen oder die Zahlung per Kreditkarte zur Verfügung. Der Versand erfolgt diskret und zuverlässig an Ihre angegebene Adresse.

Fazit

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verschärfung des Umgangs mit medizinischem Cannabis stößt auf deutliche Kritik. Zwar bleiben die medizinischen Voraussetzungen für eine Verschreibung unverändert, doch die geplanten Einschränkungen bei Telemedizin und Versand stellen für viele Patient:innen eine erhebliche Hürde dar. Befürworter sehen darin einen Beitrag zu mehr Sicherheit und Kontrolle, Kritiker hingegen eine ideologisch motivierte Einschränkung der Patientenrechte.

Besonders das vorgesehene Versandverbot gilt als praxisfern und könnte die Versorgung immobiler oder ländlich lebender Betroffener gefährden. Da der Entwurf im Bundestag noch nicht verabschiedet ist und selbst innerhalb der Regierungskoalition auf Widerstand stößt, bleibt offen, ob und in welcher Form die geplanten Regelungen tatsächlich in Kraft treten werden – frühestens ist mit einer Entscheidung im Jahr 2026 zu rechnen.

 

Häufig gestellte Fragen

Welche Änderungen sieht der Gesetzentwurf zur Verschärfung des Medizinal-Cannabisgesetzes vor?

Der Entwurf der Bundesregierung sieht vor, dass die Erstverordnung von medizinischem Cannabis künftig nur nach einer persönlichen ärztlichen Untersuchung erfolgen darf. Videosprechstunden sollen hierfür nicht mehr ausreichen. Außerdem soll der Versand von Cannabisblüten über Paketdienste verboten werden.

 

Betrifft der Gesetzentwurf auch die Voraussetzungen der Verschreibung von medizinischem Cannabis?

Nein. Die medizinischen Voraussetzungen für eine Verschreibung bleiben unverändert. Ärztinnen und Ärzte dürfen weiterhin Cannabisblüten verordnen, wenn eine medizinische Begründung vorliegt – unabhängig vom Krankheitsbild. Es geht also nicht um eine Beschränkung auf bestimmte Krankheitsbilder, sondern um den Ablauf von Verschreibung und Belieferung.

 

Warum will die Bundesregierung den Umgang mit medizinischem Cannabis verschärfen?

Begründet wird der Entwurf mit dem Hinweis auf ein stark gestiegenes Importvolumen von Cannabisblüten und möglichen Missbräuchen bei Telemedizin-Angeboten. Kritiker halten die Begründung allerdings für unzureichend, da keine belastbaren Zahlen zu gesundheitlichen Risiken oder Fehlverschreibungen vorgelegt wurden. Viele sehen darin vor allem eine politisch motivierte Reaktion auf den wachsenden Cannabismarkt.

 

Wann könnte das strengere Gesetz für medizinisches Cannabis in Kraft treten?

Derzeit befindet sich der Entwurf noch in der parlamentarischen Beratung. Eine Abstimmung im Bundestag wird frühestens für das Jahr 2026 erwartet. Ob und in welcher Form die geplanten Änderungen tatsächlich umgesetzt werden, ist offen – auch innerhalb der Regierungskoalition gibt es deutliche Kritik, insbesondere am geplanten Versandverbot.

 

Referenzen

  1. Deutscher Bundestag (2024). Nach langem Ringen: Bundestag verabschiedet Cannabis-Legalisierung.

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw08-de-cannabis-990684

  1. Bundesministerium für Gesundheit (2025). Gesetz zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes.

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/detail/aenderung-medizinal-cannabisgesetzes.html

  1. Gaida, L. (2024). Hirnforscher: Wieso Cannabis erst ab 25 Jahren legal sein sollte. Utopia.

https://utopia.de/news/hirnforscher-wieso-cannabis-erst-ab-25-jahren-legal-sein-sollte_644521/

  1. Heim, M. (2025). Schärfere Regeln für Cannabis-Rezepte: „Nicht zustimmungsfähig“. BR 24.

https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/schaerfere-regeln-fuer-cannabis-rezepte-nicht-zustimmungsfaehig,UzaZy7p

Ähnliche Blogbeiträge

Mycannabis logo
Medizinisches Cannabis zu Ihnen nach Hause geliefert. In unserer Cannabis Apotheke Ihr Cannabis Rezept einlösen.
360Grad-Apotheke
Bonner Straße 237
40589 Düsseldorf
Öffnungszeiten für Selbstabholer:
Montag bis Freitag von 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Telefonzeiten:
Montag bis Freitag von 10:00 Uhr – 16:00
Telefon: (0211) 4187 3252
E-Mail: [email protected]
Paracelsus-Apotheke
Paracelsus-Apotheke
Graf-Adolf-Straße 100
40210 Düsseldorf

Öffnungszeiten für Selbstabholer:
Montag bis Freitag von 8:30 Uhr bis 18:30 Uhr
Logistikpartner
dhl-logo
Zahlungsmethoden
visa logomastercardklarna Zahlungsmethode
Sicherheit
Genehmigt durch das Gesundheitsamt der Landeshauptstadt Düsseldorf
360Grad-Apotheke, Jan Preuss e.K., Bonner Straße 237, 40589 Düsseldorf, Deutschland, Rechtsform: e.K., HRA: 27134
cross